Information zum Verpackungsgesetz ab 1.1.2019
Information zum Verpackungsgesetz ab 1.1.2019
Unsere Registrierungsnummer im Verpackungsregister: DE1625326918670
Dieses Gesetz löst die bisherige Verpackungsverordnung ab.
Für Sie als Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllter
Verpackung sind folgende Möglichkeiten zur Lizenzierung Ihrer Verkaufs- bzw. Serviceverpackungen anwendbar.
Beauftragung eines Systems für Verkaufsverpackungen durch Sie als Erstinverkehrbringer:
Sie schließen als Erstinverkehrbringer mit einem der zugelassenen Systeme für
Verkaufsverpackungen einen Vertrag ab.
z.B. landbell-easy-shop.de, lizenzero.de, zmart24.de, gruener-punkt.de und viele andere.
Die beispielhaft o.g. Systeme sind spezialisiert auf die schnelle und unkomplizierte Lizenzierung Ihrer Serviceverpackungen.
Es gibt Verpackungen, die je nach Einsatz nicht lizenzpflichtig sind.
Die individuellen Gegebenheiten in Ihrem Geschäft
können nur von Ihnen eingeschätzt und entsprechend berücksichtigt werden.
Daher empfehlen wir Ihnen die Lizenzierung selbst zu übernehmen.
Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach Gewicht der Verpackung.
Die Lizenzgebühren belaufen sich pro 100kg Verpackungsgewicht in etwa wie folgt (unverbindliche grobe Schätzung nach Marktrecherche – kann variieren):
100kg Pappe/Papier: 32,00 EUR
100kg Kunststoff: 128,00 EUR
100kg Aluminium: 118,00 EUR
100kg Bio/Naturmaterialien: 11,00 EUR (SPARTIPP: Setzen Sie bei der Auswahl Ihrer Serviceverpackungen auf ökologische Verpackungen).
Alternativ haben sie noch die Möglichkeit der Beauftragung der Lizenzierung an den Vorvertreiber Ihrer Verpackungen zu übertragen – z.B. uns. Das gilt allerdings nur für Serviceverpackungen.
Sie müssten mit uns und jedem Ihrer Verpackungslieferanten einen Übertragungsvertrag abschließen anstatt einmalig selbst bei einem System Ihre entsprechend in Verkehr gebrachten Mengen zu lizenzieren.
Dann geht diese Lizenzierungspflicht für Serviceverpackungen auf Ihren Lieferanten über.
Dieser trifft dann auch die Entscheidung, welches System er beauftragt.
Die Lizenzgebühren werden Ihnen dann als
Erstinverkehrbringer in Rechnung gestellt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Zusammenstellung der Informationen erfolgte nach sorgfältiger Recherche. Trotzdem können wir keine Gewähr auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.